
Es gibt öffentliche Fördermittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie
von Energieversorgungsunternehmen. Öffentliche Zuschüsse ( Foerdermittel ) sind in der Regel nicht mit anderen öffentlichen Zuschüssen kombinierbar (Kumulierungsverbot). Gelder der Energieversorger und öffentliche Darlehen können jedoch zusätzlich zu öffentlichen Zuschüssen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich gilt immer, dass Anträge auf Förderung vor Baubeginn gestellt werden müssen. Näheres finden Sie auf der Seite staatliche Foerdermittel .
>> Anträge Foerdermittel <<